Wirecard's insolvency administrator has won a first victory before the Munich I Regional Court. On 5 May, the court declared the annual financial statements for 2017 and 2018, which show balance sheet profits totalling around EUR 600 million, null and void. Dividends of around EUR 47 million were distributed to Wirecard's shareholders from these profits, which probably never existed. As a consequence of the nullity of the annual accounts, the resolutions on the utilisation of the balance sheet profits are also null and void.
Die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Hotelbranche und eine mögliche Restrukturierungsoption
Über zwei Jahre nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie sind deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft immer noch deutlich spürbar. Insbesondere die Hotelbranche ist von der sogenannten 4. Welle, den derzeitigen Rekordinzidenzen sowie den damit verbundenen staatlich angeordneten Einschränkungen wie 2G (Plus)- bzw. 3G-Regelungen weiterhin stark betroffen.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.
Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert
Die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Hotelbranche und eine mögliche Restrukturierungsoption
Über zwei Jahre nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie sind deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft immer noch deutlich spürbar. Insbesondere die Hotelbranche ist von der sogenannten 4. Welle, den derzeitigen Rekordinzidenzen sowie den damit verbundenen staatlich angeordneten Einschränkungen wie 2G (Plus)- bzw. 3G-Regelungen weiterhin stark betroffen.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.
Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert